Ihr Notfallzahnarzt in Zürich am Weinberg

So verhalten Sie sich nach Zahnunfällen richtig
Diese Schritte sind sehr wichtig:

1. Pressen Sie ein Stofftuch gegen die Zahnlücke, um die starke Blutung zu stoppen
2. Legen Sie den oder die herausgeschlagenen Zähne in Milch ein (nicht reinigen)!
3. Kontaktieren Sie umgehend einen Zahnarzt

Notfall-Zahnarzt

Ihr Notfall-Zahnarzt in Zürich Nicht jede Behandlung lässt sich im Voraus planen. Zahnschmerzen treten meist dann auf, wenn man sie am wenigsten gebrauchen kann – und auch ein Zahnunfall ereignet sich meist ohne Vorwarnung. Wir lassen Sie in einem Notfall nicht im Stich. Bei uns können Sie Termine stets auch kurzfristig buchen. Ein zahnärztlicher Notfall kann jederzeit eintreten, und das Schmerzempfinden ist bei jedem Menschen anders. Das Nervensystem ist im Hals- und Kopfbereich sehr fein verästelt und komplex.

Bei Schmerzen im Mund sollten Sie versuchen, sich daran zu erinnern, wann diese zuerst aufgetreten sind und wo Sie sie zuerst gespürt haben. Fragen Sie sich auch:
Sind die Schmerzen konstant? Treten die Schmerzen beim Kauen auf? Oder wenn Sie etwas Kaltes oder Warmes, Süßes oder Saures essen? Oder unter anderen Bedingungen? Welchen genau?

Jeder Hinweis auf die Schmerzursache oder Besonderheiten ist für uns hilfreich. Dies ermöglicht es uns, Ihnen die beste Behandlung für Ihre Zahnschmerzen zukommen zu lassen.

Für uns als behandelnder Zahnarzt / Notfall-Zahnarzt in Zürich ist es wichtig, dass unsere Patienten verstehen, was wir tun. Deshalb geben wir Ihnen alle nötigen Auskünfte vor der Behandlung.

Wir zeigen Ihnen zu jeder Behandlung stets auch eine oder mehrere Alternativen auf. Und wenn Sie Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese selbstverständlich sehr gerne.

Wir möchten das Beste für Sie. Für uns ist es wichtig, dass Sie eine angenehme und sichere Behandlung bei uns bekommen. Dies gilt natürlich auch bei Unfällen.



Kommen Sie nach einem Unfall zu uns, ist es wichtig, dass Sie auch Ihre Versicherungsgesellschaft informieren, denn diese kann Ihnen in den meisten Fällen ebenfalls helfen.

Kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung, um Auskunft zu erhalten. Wir haben dafür in unserer Praxis in Zürich entsprechende Formulare, manche Gesellschaften haben jedoch eigene.

Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen dieser Formulare.